Kostenübernahme

Kinder und Jugendliche

Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen in meiner Praxis gehört zu den Grundleistungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Die Kosten für eine Psychotherapie werden somit von den Krankenkassen getragen. Vor der Aufnahme einer Psychotherapie ist eine Abklärung beim Kinderarzt, Hausarzt oder Kinder – und Jugendpsychiater notwendig.

Erwachsene

Elterngespräche sind, bis zu einer gewissen Anzahl, in der Psychotherapie des Kindes oder Jugendlichen mit inbegriffen.

Bei Mehrbedarf oder eigenständiger Beratung werden die Kosten, zu einem festen Stundensatz, mit ihnen selbst abgerechnet.

Gruppen

Supervision und Beratung in Gruppen wird als Selbstzahler Leistung mit einem festen Stundensatz in Rechnung gestellt.